Abgeordnetendiäten

Abgeordneten-Diäten

Zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit und zum Ausgleich ihres Verdienstausfalls erhalten die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine zu versteuernde Entschädigung (Diät) in Höhe von zur Zeit 2.456 Euro. Das Abgeordnetengesetz regelt neben den Entschädigungen auch weitere Leistungen an die Abgeordneten. Die Bürgerschaft entscheidet über die Erhöhung oder Nichterhöhung der Diaten.

Aufwandsentschädigung

(1) Jedes Mitglied erhält einmalige Pauschalen von 461 Euro für Aufwand, der durch die Anmietung eines Abgeordnetenbüros, oder von 358 Euro für Aufwand, der durch den Eintritt in eine Bürogemeinschaft mit anderen Abgeordneten veranlasst ist. Jedes sich in einer Bürogemeinschaft befindliche Mitglied erhält eine monatliche Pauschale von 550 Euro, jedes sich nicht in einer solchen Gemeinschaft befindliche Mitglied in Höhe von 725 Euro, als Zuschuss zu den laufenden Kosten eines gemieteten Büros; diese Pauschale erhält jedes Mitglied auf Antrag bis zum tatsächlichen Ende seines Mietvertrages über ein Abgeordnetenbüro oder bis zu seinem Austritt aus einer Bürogemeinschaft, längstens jedoch bis zum Ablauf des Quartals, das dem Quartal folgt, in dem es aus der Bürgerschaft ausgeschieden ist. Für die laufenden Kosten eines Büros in Räumen der Parteien, ihnen verbundenen politischen Vereinigungen sowie in Räumen, in denen das Mitglied seiner Berufstätigkeit nachgeht oder die Teil seiner Wohnung sind, wird kein Zuschuss gezahlt. Auf Antrag erhält jedes Mitglied einmalig pro Wahlperiode einen zweckgebundenen pauschalisierten Zuschuss für die Büro- und IuK-Ausstattung in Höhe von 3.279 Euro; bei Nachweis eines höheren Aufwandes wird ein zusätzlicher Betrag von bis zu 750 Euro je Wahlperiode gewährt.

(2) Jedes Mitglied erhält eine monatliche Kostenpauschale von 350 Euro.

(3) Jedem Mitglied werden auf Antrag die Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge erstattet, die bei der Beschäftigung von Hilfskräften, von Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Dienstleistungen Dritter entstehen. Dafür steht jedem Mitglied insgesamt ein Betrag von 2.600 Euro pro Monat zur Verfügung, zuzüglich der monatlich von dem Mitglied für die Beschäftigung von Hilfskräften sowie von Praktikantinnen und Praktikanten zu tragenden Arbeitgeberanteile an den Beiträgen zur Sozialversicherung und des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung.

(4) Jedes Mitglied erhält einen Fahrberechtigungsausweis für die Ringe A, B und C des Hamburger Verkehrsverbundes.

Zusätzlich erhält jedes Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft für die Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, der Ausschüsse und Fraktionssitzungen jeweils 21 Euro.

Jedes Mitglied erhält nach seinem Ausscheiden aus der Bürgerschaft Übergangsgeld, sofern es der Bürgerschaft mindestens ein Jahr angehört hat. Das Übergangsgeld wird für drei Monate in der Höhe des Entgelts nach § 2 gezahlt. Das Übergangsgeld und die Übergangshilfe werden um alle Einkünfte gekürzt, die ein ehemaliges Mitglied für denselben Zeitraum erzielt.

(Auszüge aus dem: Hamburgisches Abgeordnetengesetz von 1996, geändert 2010)
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