Bei der Bekämpfung von Jugendgewalt müssen dringend neue Wege eingeschlagen werden. Das Motto sollte hier „Prävention statt Sanktion“ sein. Wir müssen früher intervenieren, um rechtzeitig das Abrutschen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Das konsequente Durchsetzen des Schulbesuches, verbindliche Anti-Gewalt-Trainings, die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und schnellere Fallkonferenzen müssen Teil dieser Präventionsarbeit sein, damit gefährdete Jugendliche gar nicht erst in die Kriminalität abrutschen.
Werden jedoch Straftaten begangen, muss zügig und konsequent gehandelt werden. Die Zusammenarbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaft, Polizei, Schulen und Bezirken muss vorangetrieben werden. Das „Bergedorfer Modell“, das von dem Jugendrichter Olof Masch entwickelt wurde, kann uns hier als erfolgreiches Vorbild dienen.
Der Bezirk Bergedorf hat in Absprache mit allen Parteien des Bezirksparlaments die Strafverfolgung auffälliger Jugendlicher deutlich beschleunigt, indem nicht mehr nur das Jugendrecht sondern auch das Familienrecht angewendet wird. Denn während im Jugendrecht nach einer Tat schon mal sechs bis sieben Monate verstreichen, bis es zur Verhandlung kommt, ermöglicht die Anwendung des Familienrechts erzieherische und zeitnahe Maßnahmen wie etwa den Einsatz eines Betreuers. Beim „Bergedorfer Modell“ werden zudem die Eltern direkt nach der Tat ins Verfahren eingebunden. Dem Bezirk Bergedorf ist es damit möglich gewesen, zwischen 2008 und 2009 die Zahl der angeklagten Gewalttäter zwischen 14 und 21 Jahren um 15 Prozent zu senken.

